Beitragsordnung

Beitragsordnung


Beitragsordnung der Vereins „Public Networking Niederberg e.V.“

§ 1
Regelbeitrag
Die Mitglieder des Vereins zahlen einen Regelbeitrag von 5,00 Euro monatlich.

§ 2
Ermäßigungen für bestimmte Gruppen
Ehepaare zahlen das Anderthalbfache des Monatsbeitrages, also 7,50 Euro.
Für die Dauer des Wehr- oder Wehrersatzdienstes und des Mutterschutzes werden
keine Beiträge erhoben.
Studenten und Arbeitslose zahlen 2,50 Euro monatlich

§ 3
Ermäßigungen in Sonderfällen
Über Anträge auf Stundung oder Ermäßigung von Beiträgen aus anderen als den in§ 2 genannten Gründen, entscheidet der Vorstand. Dabei sollen vor allem soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

§ 4
Zahlungsweise
Die Beiträge werden vom Verein halbjährlich erhoben und sind auf das Vereinskonto zu überweisen.

§ 5
Beitragsrückstand /Vereinsausschluss
Tritt ein Beitragsrückstand auf, so ist wie in der Satzung ausgeführt vorzugehen.

§6
Inkrafttreten der Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung wurde von der ordentlichen Gründungsversammlung des Vereins am 02.12.2008 gefasst und trat am dem Gründungsdatum in Kraft.

Velbert, den 02.12.2008

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